ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - GENERAL TERMS AND CONDITIONS
Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf dieser Website eventuell nur das generische Maskulinum verwendet. Wo dies der Fall ist, sind damit sinngemäß alle Geschlechter der betroffenen Vertragspartei erfasst.
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTEIEN
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge und Lieferungen über den Verkauf oder die kundenspezifisch in Auftrag gegebene Anfertigung von Kunstwerken, Gemälden und Kunstgegenständen (im Folgenden: „Kunstwerk/e“, „Werk/e“ oder „Ware/n“ genannt), die zwischen der freischaffenden Künstlerin Dr. Daniela Horner, Maierwiesweg 30 D, 5020 Salzburg, Österreich (im Folgenden: „Verkäuferin“ genannt) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden: „Käufer“ genannt) über diese Website www.danihornerfineart.eu (im Folgenden: „Website“ genannt) abgeschlossen werden. Verkäuferin und Käufer werden im Folgenden, sofern nicht einzeln angesprochen, gemeinschaftlich als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
Diese AGB gelten unabhängig davon, ob es sich im Einzelfall um einen Kaufvertrag, Werkvertrag oder sonstigen Vertragstypus zwischen der Verkäuferin und dem Käufer über den Erwerb oder die auf speziellen Kundenwunsch in Auftrag gegebene Anfertigung von Werken handelt. Der Begriff „Verkäuferin“ erfasst daher die Künstlerin Dr. Daniela Horner in ihrer Funktion als Verkäuferin, Werkunternehmerin oder Auftragnehmerin gleichermaßen. Der Begriff „Käufer“ erfasst den Käufer, Erwerber und Auftraggeber von Werken gleichermaßen. Käufer ist jene Person, die von der Verkäuferin ein bereits bestehendes, auf dieser Website angebotenes Werk käuflich erwirbt oder ein kundenseits maßgeschneidertes Kunstwerk nach individuellen Wünschen bei der Verkäuferin zur Anfertigung bestellt. Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten Fassung dieser AGB abgeschlossen werden.
Lieferungen, Leistungen und Angebote über Werke der Verkäuferin auf dieser Website erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Maßgeblich ist jene Fassung der AGB, die im Zeitpunkt der Bestellung gültig war. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer, auch wenn sie bei Folgeaufträgen nicht nochmals gesondert vereinbart wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers mit Hinweis auf dessen Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die AGB des Käufers werden keinesfalls Vertragsbestandteil. Für Verträge, die über diese Website getätigt werden, gelten nur die AGB der Verkäuferin. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Verkäuferin sie ausdrücklich im Voraus schriftlich bestätigt hat. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Angaben und Zustandsbeschreibungen betreffend das Werk gehen diesen AGB vor.
Sofern einzelne Teile dieser AGB aus welchen Gründen auch immer unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB vollinhaltlich aufrecht. Die ebenfalls auf dieser Website enthaltene Datenschutzrichtlinie ist integraler Bestandteil dieser AGB. Mit der Nutzung der Website unterliegt der Käufer dieser Datenschutzrichtlinie.
Ist der Käufer Verbraucher, bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere jene des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern unberührt und gehen diesen AGB vor. Vertragssprache ist Deutsch.
2. BESCHREIBUNG UND VERFÜGBARKEIT VON WERKEN
Bei den auf der Website angebotenen Gemälden handelt es sich um handgefertigte Originale und Einzelstücke der freischaffenden Künstlerin Dr. Daniela Horner (Unikate, One Of A Kind/OOAK). Bei den auf der Website angebotenen Reproduktionen und Prints handelt es sich um Fotodrucke der Original-Gemälde auf qualitativ hochwertigem Foto-Glanzpapier, die in verschiedenen Formaten und Größen angeboten werden. Ob ein Werk ein Unikat, ein Werk aus einer limitierten Auflage oder ein sonstiges Werk ist, ergibt sich aus der jeweiligen Werkbeschreibung und Auftragsbestätigung.
Die Werke auf dieser Website werden ausschließlich in physischer Form angeboten und verkauft. Ein Handel oder Verkauf der Werke in digitaler Form oder im Wege von NFT (Non-Fungible Token) ist nicht vorgesehen und nicht zulässig. Diesbezügliche Anfragen werden nicht berücksichtigt.
Abbildungen von Werken auf der Website sind möglichst originalgetreu dargestellt. Jedoch sind Abweichungen gegenüber dem Original-Werk hinsichtlich Farbe, Helligkeit, Kontrast, Wirkung von Oberflächen und Größen aufgrund von Fotografie, Darstellung auf dem Bildschirm, Kalibrierung und Lichtverhältnissen vom tatsächlichen Eindruck des Originals möglich. Solcherart Abweichungen sind im Regelfall minimal und jedenfalls nicht wesentlich. Angaben zu Größen und Maßen von Werken sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Circa-Maße und ungefähre Dimensionen mit möglichen Abweichungen im Millimeter-Bereich. Bei Gemälden beziehen sich Maßangaben grundsätzlich auf das Bildmaß ohne Rahmen. Vorbehalten bleiben geringfügige, für handgefertigte Kunstwerke ortsübliche Abweichungen, es sei denn, dadurch wird von einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit abgewichen.
Ein anderweitiger Verkauf von Werken bleibt bis zum Vertragsabschluss vorbehalten. Wurde ein bestimmtes Werk vor Vertragsabschluss bereits verkauft oder verbindlich reserviert, kommt hinsichtlich dieses Werks kein Vertrag zustande. Zahlungen, die seitens des potentiellen Käufers bereits ohne wirksamen Vertragsabschluss geleistet wurden, werden von der Verkäuferin unverzüglich vollständig zurückerstattet.
3. ANFRAGEN, RESERVIERUNG VON WERKEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
Die Darstellung von Werken auf der Website, auf Instagram (@danihorner_fineart), in Preislisten oder sonstigen Präsentationen stellt grundsätzlich kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss, sondern lediglich eine Einladung zur Kontaktaufnahme bzw. Abgabe einer Anfrage seitens der Kundschaft (invitatio ad offerendum) dar. Auskünfte zu Preisen, Verfügbarkeit von Werken und sonstige Auskünfte sind nur dann als verbindliches Angebot der Verkäuferin anzusehen, wenn sie ausdrücklich als solches bezeichnet werden. Anfragen können über die Website, per E-Mail oder telefonisch gestellt werden.
Eine bloße Anfrage begründet weder einen Kaufvertrag noch eine Verpflichtung der Verkäuferin, das betreffende Werk für den anfragenden potentiellen Käufer zu reservieren. Eine Reservierung ist nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich als solche bestätigt wurde. Sie gilt ausschließlich für die Dauer, die in der Reservierungsbestätigung angeführt ist. Nach Ablauf dieser Frist ist die Verkäuferin frei, über das vormals reservierte Werk frei zu verfügen.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Verkäuferin die Bestellung ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder das Werk dem Käufer laut Vereinbarung übergibt. Der bloße Eingang einer Anfrage, Bestellung oder im Voraus getätigten Zahlung stellt für sich allein noch keine Annahme zu einem etwaigen Vertragsabschluss durch die Verkäuferin dar. Die Auftragsbestätigung bezeichnet insbesondere das bestellte Werk, den Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, etwaige Versand- und Verpackungskosten, Modalitäten der Lieferung oder Übergabe und übrige Vertragsbestandteile, die gesondert zwischen Verkäuferin und Käufer vereinbart wurden.
Ist der Käufer Verbraucher, so erhält dieser vor Abgabe der bindenden Vertragserklärung die gesetzlich erforderlichen Informationen. Hierzu zählen insbesondere die wesentlichen Eigenschaften des Werks, der Gesamtpreis, Zahlungs- und Lieferbedingungen und ein womöglich bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht. Bei Fernabsatzverträgen übermittelt die Verkäuferin dem Verbraucher die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung sowie die erforderlichen Verbraucherinformationen einschließlich dieser AGB, einer Rücktrittsbelehrung und eines Muster-Widerrufsformulars.
4. PREISANGEBOTE
Die im Angebot der Verkäuferin genannten Preise sind in EURO ausgewiesen und gelten gegenüber Verbrauchern als Brutto-Endpreise, worin die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten sind. Hinzu kommen im Einzelfall Versandkosten, Kosten für Verpackung oder Spezialverpackung, Fracht, Kunsttransport, Porto, Versicherung, Zollabwicklung sowie Kosten für etwaige kundenseits in Auftrag gegebene Sonderanfertigungen. Einfuhrabgaben, Zollgebühren und Steuern können insbesondere bei einer Lieferung in Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten wie z.B. Schweiz, USA oder Kanada) anfallen. Diese Kosten sind vom Käufer als Empfänger zu tragen. Kosten werden dem Käufer auf Anfrage vor Vertragsabschluss konkret bekanntgegeben. Die Preise der Verkäuferin gelten ab Werk.
Die auf der Website angegebenen Preise gelten als Fixpreise, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Eine wesentliche Änderung der Auftragsdaten gilt als Wegfall der Geschäftsgrundlage, was zur Anpassung von Preisen berechtigt.
Vereinbart wird die Zahlung per Vorkasse (Vorauskasse). Die Zahlung kann auch unmittelbar bei persönlicher Übergabe des erworbenen oder bestellten Kunstwerks oder per Nachnahme erfolgen. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung zwischen Verkäuferin und Käufer. Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss auf das in der zugesandten Rechnung bezeichnete Konto zu zahlen. Bei persönlicher Lieferung und Übergabe des erworbenen oder bestellten Kunstwerks ist die Zahlung mit Erhalt der Ware fällig.
Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung der Verkäuferin verbindlich. Einwendungen zu einem Abweichen des Inhaltes einer Auftragsbestätigung von der Auftragsbestätigung müssen unverzüglich in Schriftform erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen sieben (7) Kalendertagen widersprochen werden.
Preisangebote gelten so lange als verbindlich, solange nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass eine Erhöhung maßgeblicher Kosten wie Arbeits- und Künstlermaterialien, Farben, Lacke, Rahmungen und Ähnliches nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung die Verkäuferin berechtigt, eine daraus resultierende Preiserhöhung von höchstens 15% des ursprünglichen Preises auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages dem Käufer in Rechnung zu stellen. In jedem Fall verpflichtet sich die Verkäuferin, dem Käufer solcherart tatsächliche oder voraussichtliche Kostenerhöhungen, die vom ursprünglichen Preis wesentlich abweichen, ohne unnötigen Verzug bekanntzugeben.
Bei einer Beauftragung der Verkäuferin außerhalb des bestehenden Angebotes auf dieser Website für Sonderanfertigungen oder zwecks Erstellung von Kunstwerken nach spezifischen Kundenwünschen sind die Kosten für Entwürfe und Skizzen sowie Kosten für Reinzeichnungen im Preis inkludiert. Auf Wunsch des Käufers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben im Eigentum der Verkäuferin.
Der Käufer trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen.
Für Übertragungsfehler, Störungen des IT-Systems und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verkäuferin, die einer Datenübertragung entgegenstehen oder diese verzögern, übernimmt die Verkäuferin keine Haftung oder Gewährleistung. Elektronisch übertragene Daten sind vom Käufer unverzüglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Als Zahlungsart gilt Zahlung per Vorkasse, es sei denn, Verkäuferin und Käufer haben ausdrücklich eine persönliche Übergabe des Werks vereinbart. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt eine Übergabe des Werks bzw. ein Versand desselben grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Bankkonto der Verkäuferin. Mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung ist der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist durch Banküberweisung, nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Verkäuferin zu leisten. Barzahlung wird für den Fall persönlicher Übergabe am Sitz der Verkäuferin oder an einer vom Käufer bekanntgegebenen Adresse Zug um Zug gegen Übergabe des Werks vereinbart. Zahlungsdaten bzw. Bankverbindung werden in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung bekanntgeben. Zahlungen durch eine andere Person als den Käufer als unmittelbaren Vertragspartner bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verkäuferin. Die Verkäuferin kann Zahlungen Dritter ablehnen und zurücküberweisen.
Eine begründete Reklamation (Mängelrüge) berechtigt den Käufer nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages, sondern nur zur Zurückhaltung eines im Verhältnis zum tatsächlich bestehenden Mangel angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Im Falle berechtigter Reklamationen erstreckt sich die Zahlungsfrist bis zur Behebung des Mangels.
6. ZAHLUNGSVERZUG
Bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers oder bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Darüber hinaus hat die Verkäuferin in diesem Fall das Recht, das noch nicht ausgelieferte Kunstwerk vor Zahlungseingang zurückzubehalten sowie bei Nichtzahlung aliquoter Zahlungen die weitere Arbeit an laufenden Aufträgen gänzlich einzustellen. Diese Rechte stehen der Verkäuferin auch dann zu, wenn der Käufer trotz erfolgter Mahnung infolge Verzugs weiterhin keine Zahlung leistet.
Für den Fall des Zahlungsverzugs auf Seiten von Verbrauchern gelten im Übrigen die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlichen Bestimmungen über die Betreibung von Forderungen. Insbesondere gilt in diesem Fall: Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer, die Vergütungen des von der Verkäuferin beauftragten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich betragsmäßig begrenzt aus der Verordnung des österreichischen Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben (BGBl. Nr. 141/1996 i.d.g.F.).
Ist der Käufer Unternehmer, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie die gesetzlichen Ansprüche auf Erstattung von Betreibungskosten. Gegenüber Unternehmern gilt für die Aufrechnung gegen Forderungen der Verkäuferin, dass solcherart Aufrechnung nur mit einer von der Verkäuferin anerkannten, gerichtlich und rechtskräftig festgestellten oder in direktem rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung der Verkäuferin stehenden Gegenforderungen zulässig ist.
7. LIEFERUNG – ÜBERGABE
Die Lieferung bzw. der Versand der Kunstwerke aus dem bestehenden Angebot auf dieser Website erfolgt im Regelfall innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto der Verkäuferin. Im Fall der Vereinbarung einer anderen Frist erfolgt die Lieferung an Verbraucher ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber binnen dreißig (30) Tagen nach Vertragsabschluss. Bei Lieferungen außerhalb Österreichs sowie bei einer erforderlichen Einholung behördlicher Genehmigungen kann die Lieferzeit von dieser Regelung abweichen.
Käufer und Verkäuferin können desgleichen eine Lieferung der Ware durch persönliche Übergabe des Kunstwerks an den Käufer oder dessen Vertretungsperson vereinbaren, entweder durch persönliche Abgabe am Sitz der Verkäuferin in Salzburg (Selbstabholung nur nach Terminvereinbarung), oder durch Lieferung an eine vom Käufer bekanntgegebene Adresse. Ein versicherter Kunstversand innerhalb Österreichs und der EU ist nach Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien möglich, unter Beauftragung einer Spedition oder bei Bedarf einen auf Kunsttransporte spezialisierten Dienstleister. Die Liefer- und Zustellkosten sind abhängig von Größe, Gewicht, Wert und Zieladresse und werden dem Käufer vor Vertragsabschluss bekanntgegeben.
Bei Nichtverfügbarkeit des Kunstwerks wird die Verkäuferin dies dem Käufer unverzüglich mitteilen.
8. VERSANDKOSTEN
Für Lieferungen werden dem Käufer Versand- und Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden im Einzelfall je nach Bestellung, Volumen, Größe, Gewicht und Bestimmungsort der Lieferung berechnet. Versand- und Verpackungskosten können vom Käufer bei der Verkäuferin im Voraus erfragt werden.
9. PREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Bezahlung der Ware erfolgt im Voraus nach Erhalt der Rechnung.
Die Ware wird erst versendet, sobald der Zahlungseingang des Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto der Verkäuferin verbucht ist. Bei gesonderter, im Voraus erfolgter Vereinbarung einer persönlichen Lieferung und Übergabe der Ware ist die Bezahlung unmittelbar, Zug um Zug bei Übergabe der Ware fällig.
10. KOSTEN FÜR RÜCKSENDUNG, RÜCKTRITTSRECHT (WIDERRUFSRECHT) UND WIDERRUFSBELEHRUNG
Der Käufer hat, sofern es sich um einen Verbraucher handelt, das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, demnach vom Vertrag zurückzutreten, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von diesem benannter Dritter, ausgenommen der Beförderer der Ware, die Ware in Besitz genommen hat. Zur Geltendmachung des Widerrufsrechts hat der Käufer gegenüber der Verkäuferin eine eindeutige Erklärung über dessen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, abzugeben, z.B. im Wege eines postalisch versandten Briefes oder per E-Mail. Hierzu kann der Käufer folgende Wortfolge als Muster-Widerrufsformular verwenden:
„Widerrufsformular (Muster-Widerrufsformular gem. Anhang I B zum FAGG)
[Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück]
-An
Dr. Daniela Horner, Dani Horner Fine Art, Maierwiesweg 30 D, 5023 Salzburg, Austria,
E-Mail info@danihornerfineart.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
-Unterschrift des/der Verbraucher(s) [nur bei Mitteilung auf Papier]
-Datum
(*) Unzutreffendes streichen.“
Sofern der Käufer den Vertrag widerrufen will, kann er das oben integrierte Formular ausfüllen und dieses an die Verkäuferin zurücksenden. Für eine Widerrufserklärung ist die Nutzung dieses Formulars durch den Käufer als Verbraucher nicht verpflichtend, er kann den Widerruf auch anderweitig, jedenfalls aber schriftlich, erklären.
Macht der Käufer von der Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch, hat die Verkäuferin dem Käufer unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Eingangsbestätigung über den Erhalt eines solchen Widerrufs zu übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach individuellem Wunsch des Käufers (Kundenwunsch bzw. Kundenspezifikationen) angefertigt oder unverkennbar auf persönliche Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, sofern die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahme tatsächlich erfüllt sind.
Werden Verträge in den Geschäftsräumen der Verkäuferin abgeschlossen, für welche ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht besteht, scheidet ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht aus, es sei denn, Verkäuferin und Käufer haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Unternehmer haben kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
11. FOLGEN DES WIDERRUFS
Widerruft der Käufer diesen Vertrag, hat die Verkäuferin diesem alle Zahlungen, die sie vom Käufer erhalten hat, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von der Verkäuferin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Verkäuferin eingegangen ist. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich an jene Person und über jene Bankverbindung, von der die ursprüngliche Zahlung stammt, soweit nicht gesetzliche Vorschriften anderes erfordern oder ein nachgewiesener, sachlicher Grund vorliegt.
Für diese Rückzahlung verwendet die Verkäuferin dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückzahlung wird die Verkäuferin dem Käufer keine Entgelte berechnen.
Hat der Käufer verlangt, dass die Dienstleistung(en) bzw. Werkerstellung wie z.B. die Anfertigung eines Gemäldes auf Kundenwunsch während der Widerrufsfrist beginnen soll(en), so ist der Käufer verpflichtet, an die Verkäuferin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Verkäuferin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistung(en) bzw. Werkerstellung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung(en) entspricht.
Die Verkäuferin kann die Rückzahlung im gesetzlich zulässigen Umfang verweigern, bis sie die Ware(n) wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware(n) zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Käufer hat die Ware(n) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem er die Verkäuferin über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an die Verkäuferin zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Ware(n) vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware(n). Der Käufer haftet für einen etwaigen Wertverlust der Ware(n) nur in dem Fall, dass dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und Funktionsweise der Ware(n) nicht erforderlichen Umgang durch den Käufer zurückzuführen ist.
12. ANNAHMEVERZUG
Der Käufer ist verpflichtet, die vertragsmäßig zugesandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt der Käufer dieser Annahmepflicht nicht nach, bleibt der Entgeltanspruch der Verkäuferin aufrecht und die Lieferung gilt als durch den Käufer übernommen. Damit geht zugleich die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks auf den Käufer über. Die Verkäuferin haftet bei Vorliegen eines Annahmeverzugs durch den Käufer nur noch für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wenn das Werk infolge eines Annahmeverzugs untergeht oder beschädigt wird. Der Käufer hat im Fall des Annahmeverzugs den Kaufpreis bzw. Werklohn trotz Untergangs oder Schadens des Werks zu bezahlen.
Die Verkäuferin ist im Fall des Annahmeverzugs oder bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Liefer- bzw. Übergabeunmöglichkeit berechtigt, das Kunstwerk auf Kosten und Gefahr des Käufers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur auf Kosten des Käufers einzulagern.
13. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG
Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere jene des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Ein bloßer Motivirrtum berechtigt den Käufer weder zur Vertragsanfechtung noch zur Mängelrüge oder Gewährleistung.
Die Vertragsparteien anerkennen, dass Kunstwerke aufgrund ihrer Herstellungstechnik sowie der verwendeten Materialien wie Farben, Struktur-, Relief- und Modellierpasten, Überzugs- und Schutzlacke etc. Eigenschaften aufweisen können, die bei industriell gefertigten Waren nicht auftreten. Dazu können insbesondere ungleichmäßige Pinsel- und Oberflächenstrukturen und Material- und Formunregelmäßigkeiten gehören. Die Vertragsparteien anerkennen, dass solche Eigenschaften für sich allein keinen Mangel darstellen, soweit sie der Herstellungsart und Herstellungstechnik oder dem gesondert vereinbarten Zustand des Werks entsprechen.
Sofern wesentliche Beschädigungen oder sonstige wesentliche Zustandsmerkmale am Werk bestehen, die aus den Darstellungen des Werks auf der Website nicht unmittelbar hervorgehen, wird die Verkäuferin diese dem Käufer nach dem der Verkäuferin bekannten Stand vor Vertragsabschluss offenlegen. Weicht ein Werk von den objektiv erforderlichen Eigenschaften im Sinne des VGG ab, und ist für eine rechtsgültige Beschaffenheitsvereinbarung eine gesonderte Information und ausdrückliche Zustimmung des Käufers als Verbraucher erforderlich, hat solcherart Information und Zustimmung gesondert zu erfolgen. Allein die Geltung dieser AGB ersetzt solch eine erforderliche Zustimmung nicht.
Der Käufer hat die gelieferte Ware zu prüfen. Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind der Verkäuferin unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken bei der Verkäuferin geltend gemacht werden. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei (2) Jahren gilt für Verbraucher als vereinbart. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs (6) Monate ab Übergabe des Werks.
Ist der Käufer Unternehmer, so hat er das Werk gemäß §§ 377 f. UGB unmittelbar nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Ablieferung in Textform anzuzeigen. Später hervorkommende Mängel hat der Unternehmer unverzüglich, jedenfalls aber spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung von Mängeln, in Textform anzuzeigen. Bei Unterlassung dieser Prüf- und Anzeigepflicht gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen der §§ 377 f. UGB.
Veränderungen oder Beschädigungen am Werk, die erst nach Gefahrenübergang entstehen, insbesondere infolge einer unsachgemäßen Behandlung, Transport durch den Käufer, eine unsachgemäße Montage oder Rahmung, mechanische Einwirkung, Einwirkungen durch Feuchtigkeit oder Trockenheit, ungeeignetes Raumklima, direkte Sonneneinstrahlung auf das Werk oder durch sonstige externe Einwirkungen, berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, soweit der Mangel nicht bereits auf einen bei Übergabe vorhandenen Mangel zurückzuführen ist. Die Vermutungsregelung betreffend die Vermutung der Mangelhaftigkeit des Kunstwerks bereits bei Übergabe desselben nach § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel des Kunstwerks bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag, ist daher vom Käufer zu beweisen. Das Regressrecht nach § 933b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch die Verkäuferin.
Bei einer berechtigten Mängelrüge ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung des Kunstwerks oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder die Verkäuferin oder ihre(n) Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt für den Fall einer berechtigten Mängelrüge in Bezug auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung der Verkäuferin für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung solcher Schäden durch die Verkäuferin.
Bei vereinbarten Teillieferungen gelten die obigen Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die Verkäuferin trägt keinerlei Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung oder Behandlung der Ware seitens des Käufers entstanden sind.
14. HAFTUNG UND GEFAHRTRAGUNG
Die Verkäuferin haftet nur für Schäden, die durch fahrlässiges, schuldhaftes oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, sowie bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften des Kunstwerks und in Fällen zwingender Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG) i.d.g.F. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Verkäuferin nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. In Bezug auf Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Verkäuferin gelten die gleichen Haftungsgrundsätze. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Verkäuferin für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschänden in den Grenzen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche hat der Käufer binnen vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Ablehnung eines Schadenersatzes durch die Verkäuferin im Klagsweg geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist von vierzehn (14) Tagen ist eine Geltendmachung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet.
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung des Werks bei Übersendung erst auf den Käufer über, sobald das Werk an den Käufer oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wurde. Hat jedoch der Käufer als Verbraucher den Beförderungsvertrag selbst abgeschlossen, ohne eine von der Verkäuferin vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, gilt die Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 7b KSchG als vereinbart. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe des Werks an den Transportdienstleister über.
15. TRANSPORTVERSICHERUNG
Eine Transportversicherung ist seitens der Verkäuferin nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde oder in der Rechnung oder Auftragsbestätigung angeführt ist. Die gesetzlichen Regeln über den Gefahrenübergang gegenüber Verbrauchern bleiben dadurch unberührt. Zwecks einer erleichterten Abwicklung der Transaktion mit dem Transportdienstleister oder der Versicherung hat der Käufer Transportschäden gegenüber der Verkäuferin möglichst unverzüglich nach Erkennbarkeit mitzuteilen und nach Möglichkeit durch Fotos und einen Vermerk gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren. Gegenüber Verbrauchern stellt diese Regelung keine Voraussetzung für deren Ausübung gesetzlicher Gewährleistungs- oder sonstiger Rechte dar.
16. BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN
Für vom Käufer beigestellte Mustervorlagen, Bilder, Fotos und Daten in physischer und elektronischer Form haftet der Käufer. Die Verkäuferin übernimmt keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Kunstwerk, soweit dieses durch diese bereitgestellten Daten determiniert ist. Die Verkäuferin hat den Käufer nur über eine offensichtliche Untauglichkeit beigestellter Mustervorlagen, Bilder, Fotos und Daten in Kenntnis zu setzen. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Käufer. Die Verkäuferin ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie der Daten anzufertigen, soweit dies für die Bearbeitung der Bestellung erforderlich sind.
17. AUFTRAGSUNTERLAGEN
Für alle Auftragsunterlagen, wie z.B. Entwürfe, Vorlagen, Datenträger und sonstige gilt:
Für deren Verwahrung haftet die Verkäuferin nur bis zum Zeitpunkt der Erledigung des Auftrages.
18. EIGENTUMSRECHT UND EIGENTUMSVORBEHALT
Der Käufer erwirbt mit Vertragsabschluss Eigentum am körperlichen Kunstwerk (Werkstück), wohingegen andere Rechte am Kunstwerk der Regelung nach Punkt 19. dieser AGB unterliegen. Die von der Verkäuferin zur Erstellung des Kunstwerks eingesetzten Arbeitsmaterialien, Betriebsgegenstände, Entwürfe und Zwischenerzeugnisse sowie andere, für den Herstellungsprozess des bestellten Kunstwerks erforderliche Behelfe und Materialien bleiben im Eigentum der Verkäuferin und werden nicht ausgeliefert.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (Kaufpreis einschließlich Nebenkosten), die zum Rechnungsdatum bestehen, im Eigentum der Verkäuferin. Bis zum Eigentumsübergang darf das Werk ohne vorherige Zustimmung der Verkäuferin nicht verpfändet, zur Sicherung übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden.
19. URHEBERRECHT, COPYRIGHT, NUTZUNGSRECHT, VERWERTUNGSRECHT
Der Käufer erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises Eigentum am körperlichen Kunstwerk (Werkstück). Das Urheberrecht, Copyright und Verwertungsrecht an Kunstwerken bleiben jeweils bei der Verkäuferin, es sei denn, Verkäuferin und Käufer haben hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Die Verkäuferin ist sohin Trägerin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Kunstwerken sowie an Teilen derselben. Der Verkäuferin steht das ausschließliche Recht zu, die von ihr hergestellten Kunstwerke, Gemälde und Druckerzeugnisse zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu nutzen, es sei denn, Verkäuferin und Käufer haben eine Exklusivitätsvereinbarung getroffen. Der Käufer erwirbt mit Abnahme des Kunstwerks nur das nicht-exklusive Recht, das gelieferte Kunstwerk zu verbreiten. Im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht der Verkäuferin, bei Fehlen einer anderslautenden, ausdrücklichen Regelung unberührt.
Inhalte der Website der Verkäuferin, insbesondere eigene Fotografien, Texte, Grafiken, Skizzen, Gestaltungselemente, das Logo und sonstige Inhalte auf der Website der Verkäuferin dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden, soweit daran tatsächlich deren Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte bestehen.
Das Nutzungsrecht geht als einfaches Nutzungsrecht auf den Käufer über. Dieser darf das Kunstwerk zu privaten Zwecken nutzen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weiterveräußern. Die kommerzielle Nutzung von Kunstwerken der Verkäuferin durch den Käufer bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist nicht mit dem einfachen Nutzungsrecht abgegolten. Verkäuferin und Käufer können ein exklusives (ausschließliches) Nutzungsrecht in einem gesonderten Vertrag gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Das exklusive Nutzungsrecht beginnt mit Vertragsabschluss. Frühere Nutzungen des Kunstwerks bleiben von diesem Vertrag unberührt.
Der Käufer sichert der Verkäuferin zu, dass keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Copyright, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den vom Käufer an die Verkäuferin beigestellten Mustervorlagen, Bildern, Fotos und Daten bestehen. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, Herkunft und etwaige Rechte Dritter an solcherart beigestellten Daten des Käufers zu überprüfen. Der Käufer sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
Werden vom Käufer Mustervorlagen, Bilder, Fotos und Daten bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von diesem beigestellten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Käufer der Verkäuferin zu, dass er zu dieser Übertragung der Nutzung berechtigt ist. Hierzu hat er der Verkäuferin sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Verkäuferin sichert dem Käufer zu, dass sie diese Mustervorlagen, Bilder, Fotos und Daten bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwenden wird.
Der Käufer ist verpflichtet, die Verkäuferin gegen alle Ansprüche, die von Dritten aus einer Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten. Sofern die Verkäuferin von einem Dritten aus den genannten Rechten in Anspruch genommen wird, hat sie dies dem Käufer ohne unnötigen Verzug anzuzeigen und diesem bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit zu verkünden und vice versa. Tritt die Vertragspartei, welcher der Streit verkündet wurde, dem Verfahren nicht als Streitgenosse des Streitverkündenden bei, ist der Streitverkündende berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich bei der Vertragspartei, welcher der Streit verkündet wurde, ungeachtet der Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.
20. NAMEN- UND MARKENAUFDRUCK
Die Verkäuferin ist zur Anbringung ihres Namens, ihrer Marke und einer Datierung auf die angebotenen und bestellten Kunstwerke auch ohne gesonderte Einwilligung des Käufers berechtigt. Original-Gemälde der Verkäuferin sind handsigniert und mit der Jahreszahl des Entstehungsjahres des Kunstwerks datiert.
21. ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, VOLLSTÄNDIGKEITS-KLAUSEL
Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht sowie die Verweisungsnormen des österreichischen Internationalen Privatrechts (IPR) werden ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist der Sitz der Verkäuferin, es sei denn, zugunsten des Verbrauchers gelangt ein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand zugunsten des Verbrauchers zur Anwendung. Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist die Verkäuferin nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, wovon die Informationspflichten nach dem Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG) im konkreten Streitfall unberührt bleiben. Der gesetzliche Rechtsweg bleibt hiervon unberührt.
Die AGB stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
22. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen oder Teile aus einer Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.
Dr. iur. Daniela Horner
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5023 Salzburg
Austria
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